Autonome Provinz Bozen, Südtirol · 2025 bis 2028

Digitalisierungsbonus Südtirol

Bis zu 60% Förderung, maximal 9.000€, für Website, Social Media und Software. Alpivio übernimmt den kompletten Antrag von A bis Z.

Beschluss der Landesregierung Nr. 813 vom 17. Oktober 2025, De-minimis-Regelung (EU) Nr. 2023/2831

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Die wichtigsten Eckdaten

60%
Förderung
der anerkannten Ausgaben
bis 9.000€
Maximaler Beitrag
60% von 15.000€
2.000€
Mindestausgabe
je Antrag
15.000€
Höchstausgabe
je Antrag
30. Sept.
Antragsfrist
jedes Jahres
2025 bis 2028
Programmlaufzeit
Anträge bis 31.12.2028

Was wird gefördert?

Förderfähige Ausgaben laut Beschluss 813/2025.

  • Erstellung von Webseiten durch Agenturen oder spezialisierte Fachkräfte
  • Social Media Betreuung durch Social Media Manager, Agenturen oder Fachkräfte (digitale Kommunikation und professionelle Kanalbetreuung)
  • Aufbau von E-Commerce und Stärkung des Internetauftritts des Betriebs
  • Erwerb von Softwarelizenzen, einschließlich Cloud-Diensten und KI-Diensten
  • Ankauf und Optimierung von Software, einschließlich Cloud und KI
  • Beratung und Wissensvermittlung sowie Schulung, Coaching und Tutoring zur Digitalisierung

Was wird nicht gefördert?

Nicht zulässige Ausgaben.

  • Personalkosten
  • Ankauf von Hardware
  • Reine Werbeausgaben und Ähnliches
  • Mehrwertsteuer sowie andere Steuern und Gebühren
  • Reise, Unterkunft und Verpflegung bei Schulungen
  • Geschäfte zwischen Verwandten oder verbundenen Unternehmen

Wer kann beantragen?

  • Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Südtirol (unter 10 Beschäftigte in Jahreseinheiten, im Sinne der EU-Definition)
  • Haupttätigkeit im Handwerk, in der Industrie, im Handel, im Dienstleistungsbereich oder im Tourismus
  • Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Konsortien und Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen
  • Eintragung im Handelsregister der Handelskammer Bozen
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler in den ersten fünf Tätigkeitsjahren (für die erste Tätigkeit)

Wichtig: Antrag vor Projektbeginn

Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn eingereicht werden, sonst ist er ausgeschlossen. Rechnungen und Zahlungen dürfen erst nach Einreichung erfolgen. Es ist nur ein Antrag pro Jahr möglich, Frist ist der 30. September.

Der Ablauf mit Alpivio

01

Förderfähigkeit prüfen

Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Betrieb alle Voraussetzungen erfüllt.

02

Kostenvoranschlag erstellen

Wir erstellen den Preventivo und die Projektbeschreibung mit Beginn, Ende und Zielsetzung.

03

Antrag vor Projektbeginn

Wir füllen den Förderantrag aus und kümmern uns um die Stempelmarke. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden.

04

Einreichung per PEC

Der Antrag wird in einer einzigen PEC-Mitteilung an das zuständige Landesamt übermittelt. Ein Antrag pro Jahr, Frist 30. September.

05

Genehmigung durch das Amt

Das Amt bearbeitet die Anträge chronologisch und genehmigt den Beitrag per Dekret.

06

Projekt umsetzen

Wir entwickeln Ihre Website oder betreuen Ihre Social Media Kanäle. Rechnungen und Zahlungen erfolgen nach Antragstellung.

07

Abrechnung und Auszahlung

Wir reichen Rechnungen und Zahlungsbelege per PEC ein. Die Auszahlung von bis zu 60% erfolgt danach.

Rundum-Service

Wir nehmen Ihnen alles ab.

  • Wir recherchieren selbst Ihre Firmendaten, Sie müssen nichts zusammensuchen.
  • Wir füllen den kompletten Förderantrag für Sie aus.
  • Wir kümmern uns um die Stempelmarke.
  • Sie erhalten alles unterschriftsfertig und klicken nur auf Absenden.
  • Auch die Liquidierung übernehmen wir komplett.
  • Wir begleiten Sie bis die Förderung auf Ihrem Konto ist.
Alpivio hat mir von A bis Z alles abgenommen. Alexander hat sogar selbst unsere Firmendaten herausgesucht, ich musste keine einzige Information schicken. Er hat den kompletten Förderantrag ausgefüllt, sich um die Stempelmarke gekümmert und mir alles unterschriftsfertig geschickt. Am Ende musste ich nur noch auf Absenden klicken. Genau so lief es beim Auszahlungsantrag, bis die 60% auf meinem Konto waren. Ein echter Rundum-Service.

Harald Vigl

Inhaber · H-TEC

Häufige Fragen

Die Angaben beruhen auf dem Beschluss der Landesregierung Nr. 813 vom 17.10.2025 und dienen der Orientierung, sie stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist der offizielle Beschluss der Autonomen Provinz Bozen. Die Genehmigung des Beitrags liegt beim zuständigen Landesamt.

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